§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Public-R erbringt Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn Public-R sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch
Beauftragte der Public-R, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich
dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich durch den Inhaber
der Public-R zu bestätigen.
(3) Public-R ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen oder die
Preise zu ändern und nach vorheriger Ankündigung den Dienst ganz oder teilweise einzustellen.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Public-R-Diensten kommt mit
der Gegenzeichnung der Geschäftsleitung von Public-R zustande. Public-R
kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen. Public-R ist in der Annahme des Vertrages
frei.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem in dem Grundvertrag genannten Datum. Bei Verträgen ohne vereinbarte Laufzeit beträgt die Mindestlaufzeit
ein Jahr. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht vier Monate vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt
hiervon unberührt.
(2) Bei Vertragen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Der Vertrag
verlängert sich um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn eine schriftliche Kündigung
per Einschreiben nicht vier Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Public-R ermöglicht dem Kunden, seine Informationen, welche aus
Texten, Bildern, Video und Sprache bestehen können, mit Hilfe der bei der
Public-R vereinbarten Kommunikation zu präsentieren. Public-R kann, soweit
einzelvertraglich vereinbart, Daten im Auftrag des Kunden entgegennehmen, verwalten, aufbereiten und weiterleiten.
(2) Soweit Public-R entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können
diese jederzeit eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden.
Ein Minderungs-, Ersetzungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus
nicht.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
a) Public-R innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen
Grundlagen zu informieren,
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Public-R-Dienste nicht missbräuchlich
zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,
c) Public-R erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich
anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder
Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern
und beschleunigen,
d) die vereinbarten Entgelte (entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung) zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer fristgerecht
zu zahlen,
e) darauf zu achten, dass die von Public-R bekannt gemachten Informationen
und Dokumente nicht gegen das Urheberrecht, die gesetzlichen Bestimmungen
und die guten Sitten verstoßen. Public-R übernimmt keinerlei Haftung
für die Einhaltung von Urheberrechten und ist nicht verpflichtet, Informationen und Dokumente
zugänglich zu machen, die gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text-, Bild- und Tonunterlagen. Dem
Kunden obliegt es, Public-R von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der
Ausführung des Kundenauftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen
Public-R erwachsen. Public-R ist nicht verpflichtet, Aufträge und eingereichte
Unterlagen zu
prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Werden
nicht rechtzeitig sistierte Dokumente veröffentlicht, so stehen dem Kunden daraus keine
Ansprüche gegen Public-R zu.
(3) Der Kunde hält Public-R von allen Ansprüchen aus Verstößen
der in seinem Auftrag veröffentlichten Dokumente gegen gesetzliche Vorschriften,
insbesondere
das Wettbewerbs- und das Urheberrecht, frei.
(4) Mit dem Erteilen des Auftrages zur Platzierung von Dokumenten in Medien verpflichtet sich der Kunde, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung
zu tragen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Public-R stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen
zu den entsprechenden Gebühren bzw. Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungserstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, monatlich, jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus.
(2) Ist die Gebühr für Teile eines Monats zu entrichten, so
wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgelts berechnet.
(3) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang
der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
Bei Verzögerungen ist die Public-R berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr
zu erheben.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Public-R berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Public-R eine höhere Zinslast nachweist.
(2) Public-R kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und
ist berechtigt, die Bereitstellung der Informationen zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug
über mehr als zwei Monate erstreckt und Public-R gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt
Public-R vorbehalten.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung,
Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von Public-R kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen
aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die es Public-R wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung,
der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways, andere Betreiber und Service-Provider, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom usw. - auch
wenn sie bei Lieferanten und Unterauftragnehmern von Public-R oder deren Unterlieferanten
oder Unterauftragnehmern eintreten, hat Public-R auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zuvertreten. Sie berechtigen Public-R, die
Lieferung bzw. Dienstleistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche,
ist der Kunde berechtigt, die Entgelte und Gebühren, die auf Vorbestellung verkehrsunabhängiger Leistungen (Fixkosten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts
der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn:
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat,
seine Informationen nicht mehr über die von Public-R angebotenen und im
Grundvertrag verzeichneten Dienste bekannt machen kann,
b) die Bekanntmachung dieser Informationen insgesamt wesentlich erschwert
ist bzw. die Nutzung einzelner, der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Public-R liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung
von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Public-R den
Fehler verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als eine Woche
erstreckt.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten
die der Public-R unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Absatz
1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet wird.
(3) Soweit es in internationalen anerkannten Normen vorgesehen ist und
der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich
gemacht (Directory Service). Ein Weiterverkauf von Kundendaten (z. B. Anschriften)
erfolgt nicht.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiven Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind so wohl gegenüber Public-R wie auch im Verhältnis
zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) Public-R haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen,
dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Public-R-Leistungen unterbleiben.
Public-R haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden;
sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen.
(3) Public-R haftet nicht für die übermittelten Informationen
und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür,
dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
eine Haftung ausschließen ist sie bei Schäden, die:
a) durch die Inanspruchnahme von Public-R-Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Public-R,
c) durch die Verwendung übermittelter Daten von Public-R,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter
oder übermittelter Daten seitens Public-R,
e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Public-R nicht erfolgt ist, der Höhe
nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal auf das für die Bereitstellung der Kundeninformation zu zahlende Entgelt pro Monat beschränkt.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Public-R
oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Public-R-Dienste
oder dadurch entstanden sind, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten
nicht nachkommt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Schwandorf, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen,
die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich
ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung
des Vertrages ist der Sitz der Public-R.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Vertragen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger
der Public-R-Kunden gebunden.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für
die Unvollständigkeit der Bestimmungen.
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