public-R: Werbekampagnen und Öffentlichkeitsarbeit für den Mittelstand
 
13. Oktober '24

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AGBs

 

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Public-R erbringt Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Public-R sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Public-R, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich durch den Inhaber der Public-R zu bestätigen.
(3) Public-R ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen oder die Preise zu ändern und nach vorheriger Ankündigung den Dienst ganz oder teilweise einzustellen.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Public-R-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung der Geschäftsleitung von Public-R zustande. Public-R kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen. Public-R ist in der Annahme des Vertrages frei.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem in dem Grundvertrag genannten Datum. Bei Verträgen ohne vereinbarte Laufzeit beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht vier Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt.
(2) Bei Vertragen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn eine schriftliche Kündigung per Einschreiben nicht vier Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt.

§ 4 Leistungsumfang
(1) Public-R ermöglicht dem Kunden, seine Informationen, welche aus Texten, Bildern, Video und Sprache bestehen können, mit Hilfe der bei der Public-R vereinbarten Kommunikation zu präsentieren. Public-R kann, soweit einzelvertraglich vereinbart, Daten im Auftrag des Kunden entgegennehmen, verwalten, aufbereiten und weiterleiten.
(2) Soweit Public-R entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Ersetzungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
a) Public-R innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren,
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Public-R-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,
c) Public-R erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen,
d) die vereinbarten Entgelte (entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung) zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer fristgerecht zu zahlen,
e) darauf zu achten, dass die von Public-R bekannt gemachten Informationen und Dokumente nicht gegen das Urheberrecht, die gesetzlichen Bestimmungen und die guten Sitten verstoßen. Public-R übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von Urheberrechten und ist nicht verpflichtet, Informationen und Dokumente zugänglich zu machen, die gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text-, Bild- und Tonunterlagen. Dem Kunden obliegt es, Public-R von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Kundenauftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen Public-R erwachsen. Public-R ist nicht verpflichtet, Aufträge und eingereichte Unterlagen zu
prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Werden nicht rechtzeitig sistierte Dokumente veröffentlicht, so stehen dem Kunden daraus keine Ansprüche gegen Public-R zu.
(3) Der Kunde hält Public-R von allen Ansprüchen aus Verstößen der in seinem Auftrag veröffentlichten Dokumente gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere
das Wettbewerbs- und das Urheberrecht, frei.
(4) Mit dem Erteilen des Auftrages zur Platzierung von Dokumenten in Medien verpflichtet sich der Kunde, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung
zu tragen.

§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Public-R stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den entsprechenden Gebühren bzw. Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungserstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, monatlich, jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus.
(2) Ist die Gebühr für Teile eines Monats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgelts berechnet.
(3) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerungen ist die Public-R berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§ 7 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Public-R berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Public-R eine höhere Zinslast nachweist.
(2) Public-R kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, die Bereitstellung der Informationen zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als zwei Monate erstreckt und Public-R gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Public-R vorbehalten.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung,
Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche von Public-R kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die es Public-R wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways, andere Betreiber und Service-Provider, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom usw. - auch wenn sie bei Lieferanten und Unterauftragnehmern von Public-R oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten, hat Public-R auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zuvertreten. Sie berechtigen Public-R, die Lieferung bzw. Dienstleistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die Entgelte und Gebühren, die auf Vorbestellung verkehrsunabhängiger Leistungen (Fixkosten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn:
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, seine Informationen nicht mehr über die von Public-R angebotenen und im Grundvertrag verzeichneten Dienste bekannt machen kann,
b) die Bekanntmachung dieser Informationen insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner, der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Public-R liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Public-R den Fehler verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als eine Woche erstreckt.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der Public-R unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet wird.
(3) Soweit es in internationalen anerkannten Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory Service). Ein Weiterverkauf von Kundendaten (z. B. Anschriften) erfolgt nicht.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiven Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind so wohl gegenüber Public-R wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) Public-R haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Public-R-Leistungen unterbleiben. Public-R haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen.
(3) Public-R haftet nicht für die übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen ist sie bei Schäden, die:
a) durch die Inanspruchnahme von Public-R-Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Public-R,
c) durch die Verwendung übermittelter Daten von Public-R,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Public-R,
e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Public-R nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal auf das für die Bereitstellung der Kundeninformation zu zahlende Entgelt pro Monat beschränkt.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Public-R oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Public-R-Dienste oder dadurch entstanden sind, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Schwandorf, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz der Public-R.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Vertragen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Public-R-Kunden gebunden.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

 

 
 
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